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   RG, 17.12.1926 - VI 446/26   

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RG, 17.12.1926 - VI 446/26 (https://dejure.org/1926,205)
RG, Entscheidung vom 17.12.1926 - VI 446/26 (https://dejure.org/1926,205)
RG, Entscheidung vom 17. Dezember 1926 - VI 446/26 (https://dejure.org/1926,205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Voraussetzungen für den Gegeneinwand der gegenwärtigen Arglist gegen die Einrede der Verjährung. 2. Innerhalb welcher Frist muß nach Aufhören der den Gegeneinwand der Arglist begründenden Verhältnisse der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden? 3. Genügt hierzu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglisteinwand gegen Verjährungseinrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 135
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Zwar muß der Bürge einen im Verhalten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger begründeten Arglisteinwand gegen sich gelten lassen (RGZ 115, 135, 137; Mormann in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 768 Rdn. 1).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]).
  • KG, 30.10.2003 - 1 W 215/03

    Notarkosten: Vorlage an den BGH bezüglich der Frage der Verjährung der

    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt insoweit bereits dann vor, wenn der Verpflichtete den Berechtigten nach objektiven Maßstäben zurechenbar von der rechtzeitigen Unterbrechung der Verjährung abgehalten hat; eines absichtlichen Handelns des Schuldners bedarf es nicht (vgl. BGH NJW 2002, 3110, 3111; RGZ 115, 135, 137 f.; BayObLG, JurBüro, 1970, 331, 336; Senat, Rpfleger 2003, a.a.O.; OLG Frankfurt, MittBayNot 2002, 412; OLG Düsseldorf, RNotZ 2001, 174; 176; OLG Hamm, Rpfleger 1962, 26, 27).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines

    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 115, 135, 139; 128, 211, 214) ersichtlich den Standpunkt eingenommen, daß jene Frist nach Lage des Falles allenfalls "mit einigen Wochen bis etwa 2 Monaten" als angemessen zu erachten sei und demgemäß das darüber hinaus währende Abwarten des anwaltlich beratenen Klägers nicht als durch die Umstände gerechtfertigt angesehen.
  • BGH, 04.02.1969 - VI ZR 213/67

    Verjährung des Rückgriffsanspruchs auf eine Berufsgenossenschaft - Bindung der

    Bei den hier in Rede stehenden Fällen kann sich der Schuldner deshalb nicht auf Verjährung berufen, weil er andernfalls eine Haltung einnähme, die nach Treu und Glauben mit seinem früheren Verhalten unvereinbar wäre, durch das er dem Gläubiger berechtigten Anlaß gegeben hatte, vorerst davon abzusehen, der Vollendung der Verjährung durch Klageerhebung vorzubeugen (BGHZ 9, 1, 6 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; RGZ 115, 135, 137; 144, 378, 381; 145, 239, 244).
  • BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89

    Strafbemessung: Jugendstrafe und minder schwerer Fall - Schmerzensgeld:

    Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, auf denen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung beruht, wird dem Berechtigten nach dem Wegfall der die Arglist begründenden Umstände vielmehr eine Frist zur klageweisen Geltendmachung seiner Ansprüche zuerkannt, die sich nach den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs und den Umständen des Einzelfalles richtet (st. Rspr.: RGZ 115, 135, 139; 144, 378, 383 f.; BGHZ 9, 1, 6 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; BGH NJW 1976, 2344 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.06.1965 - V ZR 24/63

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums; Aufwendungsersatz und

    Ein Schuldner, der sich auf Verjährung beruft, obgleich er durch sein Verhalten, sei es auch unbeabsichtigt, den Gläubiger von einer rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat, verstößt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung regen Treu und Glauben (RGZ 115, 135, 137; BGHZ 9, 1, 5 f [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; Urteil vom 7. August 1959, VIII ZR 113/58, S. 31 m.Nachw.); das gilt insbesondere auch bei Bergschäden, wenn der Schädiger den Geschädigten in den Glauben versetzt hat, im Verhältnis zwischen ihnen werde es immer nur auf die sachlichen Fragen der Schadensverursachung durch den Bergbau sowie der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Wiederherstellung ankommen (RG ZBergR 79, 433).
  • BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat in RGZ 115, 135 (139) eine binnen Monatsfrist erfolgte Klageerhebung als rechtzeitig angesehen.
  • LSG Bayern, 26.10.1983 - L 4/Kr 81/82

    Beitragszuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung; Unzulässige Rechtsausübung

    Es genügt, wenn er durch den Anspruchsgegner zu der Annahme veranlaßt wurde, der Anspruch werde auch ohne Rechtsstreit voll oder zu einem erträglichen Ausmaß erfüllt (vgl. RGZ 115, 135, 137/138; 142, 280, 284; BGHZ 9, 1, 5 ff [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; weitere Nachweise im Münchner Kommentar, 1978, § 194 BGB, Rdz. 10).
  • BGH, 27.06.1967 - VI ZR 18/66

    Genehmigungsbedürftigkeit eines langen Krantransports - Sorgfaltspflichten bei

    Diese Beurteilung steht im Einklang mit anerkannten Rechtsgrundsätzen (vgl. RGZ 115, 135, 137 f; 143, 250, 253 f; BGHZ 9, 1, 6 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; Urteile des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 - LM Nr. 2 zu § 222 BGB = NJW 1955, 1834; vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 183/57 - LM Nr. 6 zu § 222 BGB = NJW 1959, 96; BGB RGRK 11. Aufl. § 242 Anm. 164, § 222 Anm. 13 f).
  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 167/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 47/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.02.1957 - VII ZR 284/56
  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 264/52

    Rechtsmittel

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